Bildungskarenz

Bildungskarenz: Bezahlte Freistellung für die Weiterbildung

Die Bildungskarenz bietet Arbeitnehmern in Österreich die Möglichkeit, eine bezahlte Auszeit zu nehmen, um sich weiterzubilden. Die Bildungskarenz muss mit dem Arbeitgeber vereinbart sein und eröffnet Berufstätigen neue Perspektiven und Karrieremöglichkeiten.

Die Arbeitsmarktsituation in Österreich und der EU macht deutlich, dass höher qualifizierte Arbeitskräfte die besten Karrierechancen haben. In diesem Sinne ist lebenslanges Lernen nicht nur ein Ideal, sondern vielmehr ein Muss.

Um im Beruf weiterzukommen, ergreifen daher immer mehr Arbeitnehmer die Initiative und nehmen Weiterbildungsmöglichkeiten wahr - in Österreich gibt es deshalb die Bildungskarenz.

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Was ist eine Bildungskarenz und wer kann sie nutzen?

Die Bildungskarenz ist eine Möglichkeit zur außerberuflichen Weiterbildung, die vom AMS finanziell unterstützt wird. Anwendbar ist die Bildungskarenz für Berufstätige und Studierende, die eine solche mit ihrem Dienstgeber schriftlich vereinbart haben, und schon mindestens 6 Monate in ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis sind.

Die Auszeit bei der Bildungskarenz beträgt minimal 2 und maximal 12 Monate, die innerhalb von 4 Jahren zu verbrauchen sind. Für die Dauer der Karenzierung während der Bildungskarenz haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein sogenanntes Weiterbildungsgeld, das vom AMS in Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt wird.

Ebenso sind Arbeitnehmer während ihrer Fortbildung bei der Bildungskrarenz über den AMS kranken- und unfallversichert, haben jedoch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber hat während der Bildungskarenz keine Kosten zu tragen.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit?

Eine Bildungskarenz dauert zwischen 2 Monaten und 1 Jahr, kann aber aufgeteilt werden. Minimum ist jedoch auch in diesem Fall ein Kurs, der mindestens 2 Monate durchgehend stattfindet. Eine Bildungskarenz zu machen bedeutet, dass man in dieser Zeit vollständig freigestellt wird.

Bei der Bildungsteilzeit dagegen fällt nur ein Teil der Beschäftigung weg. Anders als bei der Karenz wird hier auch nur ein Anteil des Weiterbildungsgeldes ausgezahlt.

Welche Vorteile habe ich durch eine Bildungskarenz?

Einer der größten Vorteile einer Bildungskarenz ist, dass sie ihren Arbeitsplatz nicht aufgeben müssen und nach ihrer Weiterbildung in ihren Job zurückkehren. Während dieser Fortbildung können sie ebenfalls Gelder beziehen, wenn sie die Anforderungen dafür erfüllen. Dies verleiht ihnen zusätzliche Sicherheit.

Ihre Bildungskarenz kann sowohl in Österreich stattfinden als auch von Ihnen im Ausland absolviert werden. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, eine solche Weiterbildung nach Ihren Vorstellungen und auf Ihre derzeitige Situation abgestimmt zu gestalten.

Welche Vorteile hat mein Arbeitgeber durch meine Bildungskarenz?

Ihr Arbeitgeber profitiert in erster Linie von den neu gewonnenen Qualifikationen, die Sie in Ihre Rolle einbringen werden. Darüber hinaus ist es natürlich auch für Ihr Unternehmen von Vorteil, dass Sie Ihren Job nicht aufgeben, sondern nach der Weiterbildung in Ihre alte Position zurückkehren.

Außerdem hilft der AMS Firmen bei der Suche nach einer vorübergehenden Vertretung, falls dies erwünscht ist, was Ihrem Arbeitgeber eine Menge Aufwand erspart.

Welche finanzielle Unterstützung bekomme ich bei der Bildungskarenz?

Sie können Ihr Weiterbildungsgeld mithilfe eines Antrags und der schriftlichen Vereinbarung Ihres Arbeitgebers einreichen. Wie hoch der Ihnen zustehende Betrag ist, variiert - Sie erhalten jedoch auf jeden Fall den täglichen Mindestbetrag Ihres Arbeitslosengeldes. Abhängig ist dies unter anderem von Ihrem bisher bezogenen Gehalt.

Was muss ich bei der Bildungskarenz nachweisen?

Um Ihr Weiterbildungsgeld zu beziehen, müssen Sie sich die Fortbildung von der jeweiligen Organisation oder Einrichtung bescheinigen lassen. Darin muss unter anderem enthalten sein, wie viele Stunden pro Woche Sie absolviert haben. Hierbei kommt es nicht etwa auf die Anzahl der absolvierten Lektionen an, sondern auf die Zeit - je nach Anbieter sind einige Unterrichtseinheiten sind beispielsweise kürzer, weshalb Sie mehr brauchen, um auf die Mindeststundenzahl von 20 Stunden pro Woche zu kommen.

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